Ärger mit Transportversicherung wegen offensichtlich ungeeignetem Fahrzeug.

von FSA24


  01. Nov 2015


Kühlguttransporte sind besonders schadenträchtig, denn hier kann der Frachtführer oder Spediteur oft nicht nachprüfen, ob die geladene Ware die richtige Temperatur beim Beladen hat. Kommt es zur Verweigerung der Annahme durch den Empfänger, wird meist ein Havariekommissar vom Versicherer zur Begutachtung der Schadenhöhe und zur Suche nach der Schadenursache bestellt. Stellt der dieser z.B. fest, dass die Türen nicht dicht schließen, weil sie verzogen sind, kann der Versicherer unter Umständen allein aus diesem Grund die Entschädigung verweigern, sofern die Transortversicherung nur in Form einer Verkehrshaftungsversicherung besteht. Dabei beruft sich der Versicherer auf die Verletzung der Obliegenheit des Frachtführers, geeignete Fahrzeuge für den Kühltransport einsetzen zu müssen. Die Formulierung einer solchen Obliegenheit in den Versicherungsbedingungen ist nicht zwingend aber üblich und am Markt verbreitet.
Ist der Warenwert zusätzlich über eine Warentransportversicherung gedeckt, dann würde diese den Schaden zwar zunächst begleichen, jedoch müsste der Transportunternehmer mit Regressansprüchen rechnen. Die Transportversicherung verzichtet in der Regel auf den Regress, sofern beide Versicherungen beim selben Versicherer abgeschlossen wurden. Für diesen Verzicht gibt es keinen Zwang.
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