Transportversicherung zahlt nicht, weil der Versicherte die Gefahr nicht trägt.

von FSA24


  27. Oct 2015


Ein Ebay-Verkäufer hatte dem Käufer eines Notebooks mitgeteilt, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und dass er kein Transport- und Gewährleistungsrisiko trägt. Damit wollte sich der Verkäufer, der schon ca. 700 Bewertungen vorzuweisen hatte, vor Rückabwicklungs- und Gewährleistungsansprüchen schützen. Der Käufer fand das nicht gut und wollte das Transportrisiko nicht tragen müssen. Deshalb hat der Verkäufer auf seinen Namen eine Transportversicherung abgeschlossen. Das Paket wurde beim Nachbarn beschädigt abgegeben, obwohl der Empfänger eine Ersatzzustellung nicht genehmigt hatte. Das Notebook und die Verpackung waren stark beschädigt und der Schaden wurde der Transportversicherung und dem Paketdienst gemeldet.
Zunächst lehnte der Paketdienst die Zahlung der Grundhaftung in Höhe von 500€ ab mit dem Hinweis, man solle sich an die Transportversicherung wenden. Die Transportversicherung lehnte die Zahlung ab mit dem Hinweis, dass, wer kein Transportrisiko trägt auch keinen Transportschaden durch eine Versicherung regulieren kann.