Verkehrshaftung / Frachtführerhaftpflicht / Transportversicherung für Frachtführer

Beispieltarif für entgeltliche Transporte mit Haftung nach HGB §§407–450 und/oder CMR
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Hinweis zu den dargestellten Preisen:
Die aufgeführten Prämien sind unverbindliche Beispieltarife (Nettobeträge zzgl. 19 % Versicherungsteuer) und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Die tatsächlichen Versicherungsprämien richten sich nach den individuellen Risikomerkmalen des Versicherungsnehmers und können von den dargestellten Werten abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die Konditionen des jeweiligen Versicherers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Selbstbehalt: 250 € je Schadenfall. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Regionalverkehr bis 150 km Umkreis
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 153 € 213 €
bis 7,5 t 238 € 298 €
über 7,5 t 306 € 383 €
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Transporte innerhalb Deutschlands
HGB · Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 179 € 264 €
bis 7,5 t 298 € 408 €
über 7,5 t 383 € 493 €
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Westeuropa
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 230 € 323 €
bis 7,5 t 417 € 527 €
über 7,5 t 527 € 680 €
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Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und Tschechien






Europa (ausgenommen Russland u. a.)
HGB + CMR · Einzelprämie Netto p.a. in €
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 323 € 383 €
bis 7,5 t 553 € 663 €
über 7,5 t 697 € 808 €
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Ausgenommen: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Moldau, Russland, Ukraine, Weißrussland sowie der asiatische Teil der Türkei




Versicherungsleistung

Bei Beförderungen
  • innerhalb Deutschlands
    • nach HGB
    • maximal Deckung 2.500.000 €
    • reine Vermögensschäden 600.000 €
    • deliktische Ansprüche 600.000 €
  • im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr nach CMR
    • nach Art. 23 und 25 CMR
    • für Nachnahmeversehen 25.000 €
    • maximal jedoch 2.500.000 € je Lastzug
  • Bergungs- und Beseitigungskosten 50.000 €
  • Fehlleitungskosten 10.000 €
  • Zusätzliche Begrenzung bei qualifiziertem Verschulden: bis zu 250.000 € zusätzlich, mindestens 600.000 € Gesamtschaden

Sonderfahrzeuge, Zuschläge und Nachlässe

Ergänzende Tarifpositionen

Sonderfahrzeuge / Sondertransporte
Beitrag je Fahrzeug, unabh. von Gewicht und Geltungsbereich
Fahrzeugart Netto p.a.
Milch in Sammel-Tankfahrzeugen 75 €
Beton in Silofahrzeugen 75 €
Massen-/Schüttgüter (Abfall, Kies, Sand, Schrott, Langholz) 75 €
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Zuschläge
auf den Fahrzeugbeitrag ohne Zuschläge und Nachlässe
Zuschlag Satz / Beitrag
Thermo-, Tank- und Silofahrzeuge 50 %
Fremde Container und/oder Wechselbehälter (500 € SB) 150 €
Fremde Anhänger, Auflieger, Trailer und Chassis (500 € SB) 400 €
Kabotage innerhalb der EU-Staaten 10 %
Sonstige Länder Auf Anfrage





Zuschläge für Kleingutsendungen bei Höchsthaftungssumme je Fahrzeug und Schadenereignis
je Packstück 100.000 €
520 € 75 €
1.500 € 150 €
2.500 € 225 €
Wertgegenstände (Dokumente, Edelmetalle, Juwelen u. a.) – max. 5.000 €/Fzg 275 €





Nachlässe (zu berechnen vom Gesamtbeitrag)
Flotten (Zugfahrzeug und Anhänger gelten als ein Fahrzeug)
bei 3–5 Fahrzeugen 10 %
bei 6–10 Fahrzeugen 20 %
ab 11 Fahrzeugen auf Anfrage (Umsatztarif)

Bei Anwendung sämtlicher möglicher Nachlässe darf ein Mindestjahresbeitrag von 75 € je Fahrzeug und 150 € je Vertrag nicht unterschritten werden.

* SZR = Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds. Alle Beiträge Netto zzgl. 19 % gesetzl. Versicherungsteuer.

Besondere Vereinbarungen sind erforderlich bei:
  • Gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland
  • Haftung im Rahmen von Individualvereinbarungen
  • Haftungserhöhungen aus Wertdeklarationen nach Art. 24 und 26 CMR
  • Beförderungen von/nach sonstigen nicht genannten Ländern
  • Beförderung von Kunstgegenständen, Fahrzeugen, lebenden Tieren und Pflanzen
  • Ausschließliche oder überwiegende Beförderung von besonders bruch- oder diebstahlgefährdeten Gütern (z. B. Glas, Porzellan, HiFi, EDV, Tabak, Alkoholika, Telekommunikation)