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Wann sind Be- und Entladeschäden bei der Transportversicherung eingeschlossen?

von FSA24


  2015-11-12

Be- und Entladeschäden Verkehrshaftungsversicherung Warentransportversicherung Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Speditionsversicherung


Bei Be- und Entladeschäden kommt es darauf an, ob eine Verkehrshaftungsversicherung oder eine Warentransportversicherung vorliegt.

Hier muss zwischen Verkehrshaftungsversicherung und Warentransportversicherung unterschieden werden. Für die Verkehrshaftungsversicherung bestimmt die geltende Haftungskonstellation maßgeblich den Bedarf an Versicherungsleistung. Problematisch kann es für Transportunternehmer werden, wenn durch eigenmächtiges Handeln ohne Auftrag ein Haftungsfall nach BGB begründet wird. Haftungsansprüche nach BGB sind in der Regel nicht Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer.

Bei der Transportversicherung mit "voller Deckung", einer Form der Warentransportversicherung, sind Be- und Entladeschäden üblicherweise gedeckt.


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