Wer trägt die Gefahr für einen Transportschaden, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist?
von FSA24
2015-11-02
§ 447 BGB Privatverkauf Transportrisiko Paketversand Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung Speditionsversicherung
Nach § 447 BGB trägt das Verlustrisiko nach der Aufgabe des Pakets allein der Käufer, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist.
Nach § 447 BGB trägt das Verlustrisiko nach der Aufgabe des Pakets allein der Käufer, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist.
Wird für die Sendung eine Transportversicherung abgeschlossen, besteht ein Anspruch auf Herausgabe der entsprechenden Versand- und Versicherungsunterlagen. Kann der Verkäufer diese nicht liefern, kann ein Schadenersatzanspruch des Käufers entstanden sein.
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