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Wer ist für einen Transportschaden ersatzpflichtig, wenn der Verkäufer eine Firma ist?

von FSA24


  2015-11-02

§ 474 BGB Verbrauchsgüterkauf Transportrisiko Verkäuferhaftung Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung Speditionsversicherung


Beim Verbrauchsgüterkauf trägt allein der Verkäufer das Transportrisiko – bis die Ware beim Verbraucher angekommen ist.

Bis zur Entgegennahme der Ware durch den Verbraucher trägt der Verkäufer die Gefahr allein. Wurde die Ware bei einem Unternehmen gekauft und wird sie überwiegend privat genutzt, handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB. Dabei trägt allein der Verkäufer das Transportrisiko für den Fall, dass das Paket beschädigt, zerstört oder verloren geht.

Gemäß § 475 BGB sind Vereinbarungen, die dem widersprechen, unwirksam. Hat der Käufer bezahlt, kann er sein Geld vollständig zurückverlangen.


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