Bus-Probefahrt und Überführung – welche Versicherung gilt?
von FSA24
2026-04-10
Bus Probefahrt Versicherung Überführungskennzeichen Bus Bus Kurzzeitkennzeichen Rotes Kennzeichen Bus
Beim Kauf, bei der Überführung oder bei der HU-Fahrt eines Busses brauchen Sie Versicherungsschutz. Welche Optionen gibt es?
Bus-Probefahrt und Überführung – welche Versicherung gilt?
Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen)
Für einmalige Probefahrten oder Überführungsfahrten gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Es gilt maximal 5 Tage und beinhaltet eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Kosten: ca. 100–150 Euro für 5 Tage.
Einschränkungen: Keine Kaskoversicherung enthalten. Bei einem Unfall während der Probefahrt sind nur Drittschäden gedeckt – der eigene Busschaden nicht.
Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
Buskaufhäuser und Händler nutzen rote Kennzeichen, die für mehrere Fahrzeuge gelten. Die Versicherung ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an das Fahrzeug. Ideal für regelmäßige Probefahrten und Überführungen.
Überführung durch Spedition
Wird ein Bus von einer Überführungsspedition transportiert, haftet die Spedition mit ihrer Verkehrshaftungsversicherung. Prüfen Sie:
- Ist der Bus während des Transports vollkaskoversichert?
- Welche Haftungsgrenzen gelten?
- Wer zahlt bei Transportschäden?
Tipp
Wenn Sie einen Bus kaufen und selbst überführen: Schließen Sie für die Überführungsfahrt eine separate Kaskoversicherung ab – die Kosten sind gering (50–100 €), aber ein Unfall auf der Überführungsfahrt kann sonst den gesamten Kaufpreis kosten.
Haben Sie Fragen zur Busversicherung?
Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Beratung anfordern →Weitere FAQ
- Brauche ich als Busunternehmer eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
- Braucht ein Busunternehmen eine Vollkasko – oder reicht Teilkasko?
- Bus abmelden oder stilllegen – was passiert mit der Versicherung?
- Bus-Bergung im Ausland – wer zahlt?
- Bus-Probefahrt und Überführung – welche Versicherung gilt?
- Bus-Unfall im Ausland – welches Recht gilt?
- Busbergung: Wer zahlt die Bergungskosten – und bis zu welcher Höhe?
- Busfahrer wird krank am Steuer – was passiert versicherungstechnisch?
- Busversicherung für Gelegenheitsverkehr – was ist anders?
- Busversicherung im Ausland – was ist gedeckt?
- Busversicherung wechseln oder kündigen – Fristen und Tipps
- Doppeldeckerbus versichern – was ist anders?
- EU-Fahrgastrechte im Busverkehr – was müssen Unternehmer wissen?
- Elektrobus – gibt es Besonderheiten bei der Versicherung?
- Fahrgast muss ins Krankenhaus – welche Versicherung zahlt?
- GAP-Versicherung für Busse – wann ist sie sinnvoll?
- Glasbruch am Bus – wann zahlt die Teilkasko?
- Haftet der Busunternehmer für das Gepäck der Fahrgäste?
- Kann der Busunternehmer den Fahrer in Regress nehmen?
- Kann ich meinen Bus mit Saisonkennzeichen versichern?
- Macht es versicherungstechnisch einen Unterschied, ob ich Linien- oder Reiseverkehr betreibe?
- Mietbus und Leihbus – wer ist versichert?
- Muss ein Gepäckanhänger am Bus extra versichert werden?
- Muss ich Fahrgäste im Fernbus anschnallen lassen?
- Neuwertentschädigung bei der Busversicherung – was steckt dahinter?
- Omnibus-Haftpflicht: Welche Deckungssumme ist ausreichend?
- Sind Fahrgäste im Bus automatisch versichert?
- Umweltzone und Fahrverbot – was bedeutet das für die Busversicherung?
- Wann trifft den Fahrgast ein Mitverschulden bei Busunfällen?
- Was deckt die Insassenunfallversicherung beim Bus genau ab?
- Was kostet eine Busversicherung – welche Faktoren bestimmen die Prämie?
- Was muss ich bei einem Fahrerwechsel der Versicherung melden?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der Versicherung von Schulbussen?
- Wer haftet bei einem Fahrgaststurz im Bus – auch ohne Verschulden?
- Wer haftet wenn ein Subunternehmer den Busunfall verursacht?
- Wer zahlt die Abschleppkosten für einen Bus?
- Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung bei der Busversicherung sein?
Angebot anfordern
Jetzt anfragen →