Kann der Busunternehmer den Fahrer in Regress nehmen?
von FSA24
2026-04-10
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Wenn ein Busfahrer einen Unfall verschuldet – kann der Arbeitgeber oder die Versicherung den Fahrer zur Kasse bitten? Die Rechtslage.
Kann der Busunternehmer den Fahrer in Regress nehmen?
Grundsatz: Beschränkte Arbeitnehmerhaftung
Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Das bedeutet: Ein Busfahrer haftet nicht automatisch für jeden Schaden, den er bei der Arbeit verursacht.
Die drei Stufen der Fahrlässigkeit
| Verschuldensgrad | Haftung des Fahrers | Beispiel |
|---|---|---|
| Leichte Fahrlässigkeit | Keine Haftung | Parkrempler beim Rangieren |
| Mittlere Fahrlässigkeit | Anteilige Haftung (50/50 typisch) | Vorfahrt übersehen bei Ablenkung |
| Grobe Fahrlässigkeit | Volle oder überwiegende Haftung | Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß |
| Vorsatz | Volle Haftung | Absichtliche Beschädigung |
Regress durch den Versicherer
Die Versicherung kann den Fahrer in Regress nehmen, wenn:
- Grobe Fahrlässigkeit vorliegt (z.B. Handy am Steuer, Alkohol)
- Obliegenheitsverletzung begangen wurde (z.B. Fahrerflucht, keine Fahrerlaubnis)
Die meisten modernen Kaskoversicherungen verzichten auf die Einrede grober Fahrlässigkeit – dann gibt es keinen Regress an den Fahrer.
Regress durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann den Fahrer an den Kosten beteiligen, die die Versicherung nicht übernimmt:
- Selbstbeteiligung
- Rückstufungskosten (höhere Prämie in den Folgejahren)
- Nicht versicherte Schäden
In der Praxis wird eine Regressforderung an den Fahrer aber nur bei grober Fahrlässigkeit oder wiederholtem Fehlverhalten durchgesetzt. Der Betriebsfrieden und die ohnehin schwierige Fahrer-Rekrutierung sprechen dagegen.
Vertragliche Regelung empfohlen
Am besten regeln Sie die Haftungsfrage im Arbeitsvertrag:
- Maximaler Regressbetrag pro Schadenfall (z.B. ein Monatsgehalt)
- Staffelung nach Verschuldensgrad
- Klare Definition, was als grobe Fahrlässigkeit gilt
Unser Tipp
Wählen Sie einen Kaskovertrag mit Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit – das schützt sowohl den Fahrer als auch das Unternehmen vor Regressforderungen und vermeidet Konflikte im Arbeitsverhältnis.
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