Der Poststreik ist vorbei – aber es fehlen immer noch Pakete
von FSA24
2015-10-08
Transportversicherung Frachtführerhaftung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht
Nach dem Poststreik 2015 waren Millionen Pakete in Verzug. Für Absender und Empfänger stellt sich die Frage: Wer haftet für Verlust oder Schäden – und greift die Transportversicherung?
Der Streik bei der Deutschen Post im Jahr 2015 war einer der längsten in der Geschichte des Unternehmens. Wochenlang stauten sich Briefe und Pakete in den Verteilzentren. Auch nach Ende des Streiks dauerte es Wochen, bis der Rückstau abgebaut war – und zahlreiche Sendungen tauchten gar nicht mehr auf.
Was gilt versicherungsrechtlich beim Streik?
Ein Streik ist kein Fall von höherer Gewalt im Sinne des Transportrechts. Das bedeutet: Der Frachtführer kann sich bei Verzögerungen oder Verlusten, die auf einem Streik basieren, nicht ohne weiteres auf höhere Gewalt berufen – zumindest dann nicht, wenn er den Streik durch Alternativrouten oder andere Maßnahmen hätte umgehen können.
In der Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer ist das Streikrisiko in der Regel über die Streik- und Aufruhrklausel eingeschlossen. Diese Klausel kann allerdings mit kurzen Fristen vom Versicherer gekündigt werden – gerade in länger andauernden Streikphasen ist das ein reales Risiko.
Verlust von Paketen nach dem Streik
Für Absender, deren Pakete während oder nach dem Streik verloren gingen, gelten die allgemeinen Haftungsregeln. Die Deutsche Post haftet nach den AGB und den gesetzlichen Vorschriften – die Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt. Wer wertvolle Waren versendet hat, ohne eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen, erhielt in vielen Fällen nur einen Bruchteil des tatsächlichen Warenwerts erstattet.
Lehre für Versender
Ereignisse wie ein längerer Poststreik zeigen, dass die Standarddeckung von Paketdienstleistern für hochwertige Waren oft nicht ausreicht. Eine ergänzende Warentransportversicherung, die den vollen Warenwert absichert, ist besonders dann sinnvoll, wenn regelmäßig wertvolle Güter versendet werden.
Quelle: http://duessellegal.blogspot.com/2015/06/poststreik-und-haftung-der-deutsche.html
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