Weniger Transportschäden mit der richtigen Verpackung
von FSA24
2015-10-23
Transportschäden Karton Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Ein Großteil der Transportschäden geht auf mangelhafte Verpackung zurück – nicht auf Fehler des Frachtführers. Wer als Absender auf die richtige Kartonage setzt, schützt nicht nur seine Ware, sondern auch seinen Versicherungsschutz.
Transportschäden sind in der Praxis häufig keine Frage des Verschuldens des Frachtführers – sondern eine Frage der Verpackungsqualität. Ein Großteil der gemeldeten Schäden lässt sich auf ungeeignetes oder minderwertiges Verpackungsmaterial zurückführen: zu schwache Kartonagen, fehlende Polsterung, ungesicherte Ladeeinheiten.
Warum die Verpackung versicherungsrechtlich entscheidend ist
Nach § 411 HGB ist der Absender verpflichtet, das Gut so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist – und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Diese Pflicht hat direkte Konsequenzen für den Versicherungsschutz: Sowohl die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers als auch eine Warentransportversicherung greifen grundsätzlich nur, wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt war.
War die Verpackung mangelhaft, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Der Frachtführer wiederum kann sich auf den Haftungsausschluss wegen mangelhafter Verpackung berufen – auch dann, wenn er den Schaden eigentlich mit verursacht hat.
Worauf es bei der Verpackung ankommt
Für eine transportgerechte Verpackung gilt:
- Kartonage: Einwellige Kartons sind nur für leichte, unempfindliche Güter geeignet. Für schwerere oder empfindliche Waren sollten mindestens zweiwellige, besser dreiwellige Kartons verwendet werden.
- Polsterung: Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Füllmaterial (verhindert das Verrutschen) und Polstermaterial (dämpft Stöße). Beides ist oft notwendig.
- Ladeeinheitensicherung: Paletten müssen mit Stretchfolie, Umreifungsband und ggf. Kantenschutzleisten gesichert werden, sodass die Ladung auch einer Vollbremsung standhält.
- Klebeband: Hochwertige, strapazierfähige Packbänder sind Pflicht – mindestens 5 cm breit, doppelt geklebt.
Weniger Schäden – weniger Versicherungsfälle
Wer als Absender oder Versender systematisch in gute Verpackungsqualität investiert, reduziert nicht nur die Schadenshäufigkeit – er verbessert auch seine Position im Schadensfall. Denn wer die ordnungsgemäße Verpackung dokumentieren kann, hat deutlich bessere Chancen, berechtigte Ansprüche gegenüber dem Frachtführer oder der Versicherung durchzusetzen.
Quelle: https://www.rajapack.de/verpackungsnews/transportschaeden-erkennen
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