Verkehrshaftung / Frachtführerhaftpflicht / Transportversicherung für Frachtführer

ausgewählter Beispieltarif für entgeltliche Transporte mit Haftung nach HGB §§407-450 und/oder CMR

Hinweis zu den dargestellten Preisen:
Die aufgeführten Prämien sind unverbindliche Beispieltarife und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Die tatsächlichen Versicherungsprämien richten sich nach den individuellen Risikomerkmalen des Versicherungsnehmers und können von den dargestellten Werten abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die Konditionen des jeweiligen Versicherers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Regionalverkehr 150 km Umkreis HGB + CMR
grenzüberschreitend Einzelprämie Netto p.a. in € bei 250 € SB
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 128 €** 170 €
bis 7,5 t 190 € 238 €
bis 12 t 245 € 280 €
bis 40 t 245 € 306 €
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Transporte innerhalb BRD gem. HGB
Einzelprämie Netto p.a. in € bei 250 € SB
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 143 €** 211 €
bis 7,5 t 238 € 251 €
bis 12 t 263 € 298 €
bis 40 t 306 € 360 €
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Westeuropa **
Einzelprämie Netto p.a. in € bei 250 € SB
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 184 € 258 €
bis 7,5 t 298 € 327 €
bis 12 t 340 € 383 €
bis 40 t 434 € 502 €
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** Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Schweiz, Norwegen und Liechtenstein (HGB + CMR)






Europa ausgenommen Russland
HGB + CMR Einzelprämie Netto p.a. in € bei 250 € SB
Zul. GG 8,33 SZR*/kg 40 SZR*/kg
bis 3,5 t 258 € 306 €
bis 7,5 t 361 € 404 €
bis 12 t 425 € 468 €
bis 40 t 558 € 638 €
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** Mindestprämie 150€ pro Vertrag




Versicherungsleistung

Bei Beförderungen
  • innerhalb Deutschland
    • nach HGB
    • maximal Deckung 2.000.000€
    • reine Vermögensschäden 250.000€
    für Fahrzeuge
    • bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
    • die Massen- und/oder Schüttgüter transportieren
    jedoch mit maximal 600.000€
  • im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr nach CMR
    • nach Art. 23 und 25 CMR
    • für Nachnahmeversehen 25.000€
    • maximal jedoch 1.500.000€ je Lastzug
  • Zusätzliche Begrenzung bei qualifiziertem Verschulden 125.000€

Transportversicherung Mustertarif

innerhalb Deutschlands

Zuschläge für Sonderfahrzeuge und Kabotage
Zuschläge *
Bei Thermo-, Tank- und Silofahrzeuge 25%
fremde Container und/oder fremde Wechselbehälter (500 € SB) 150 €
fremde Anhänger, Auflieger, Trailer und Chassis (500 € SB) 150 €
Haftung nach den nationalen Rechtsvorschriften über den innerstaatlichen Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen der einzelnen Staaten (Kabotage) innerhalb der EU-Staaten 10%
sonstige Länder Auf Anfrage
* (zu berechnen auf den Fahrzeugbeitrag ohne Zuschläge und Nachlässe)
Zuschläge für Kleingutsendungen bei Höchsthaftungssumme je Fahrzeug und Schadenereignis
Zuschläge für Kleingutsendungen
50.000€ 100.000€
je Packstück
500 € 25 € 75 €
1.500 € 75 € 150 €
2.500 € 125 € 225 €
Briefsendungen und Wertgegenstände Beitragszuschlag je Fahrzeug für die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen (z. B. Infopost, Postwurfsendungen, Päckchen) 75 €
von Dokumenten, Urkunden, Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld und Wertpapieren 275 €
Die Zuschläge werden auf den Grundbeitrag für 40 SZR* Nachlässe (zu berechnen vom Gesamtbeitrag) Flotten (Zugfahrzeug und Anhänger gelten als ein Fahrzeug)
Flottenrabatte nach Fahrzeuganzahl
bei 3 - 5 Fahrzeugen 10%
bei 6 - 10 Fahrzeugen 20%
ab 11 Fahrzeugen 25%
Bei Abweichung von der generellen Selbstbeteiligung von
Nachlässe bei abweichender Selbstbeteiligung
125 € je Schadenfall
250 € 15%
500 € 20%
sonstige Auf Anfrage

Bei Anwendung sämtlicher möglicher Nachlässe darf ein Mindestjahresbeitrag von 75 € je Fahrzeug und 150 € je Vertrag nicht unterschritten werden.
Besondere Vereinbarungen sind erforderlich bei:
  • Gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland
  • Haftung aus freigestelltem Verkehr gemäß § 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Haftung im Rahmen von Individualvereinbarungen
  • Haftungserhöhungen aus Wertdeklarationen nach Art. 24 und 26 CMR
  • Beförderungen von/nach sonstigen nicht genannten Ländern
  • Beförderung von
    • Kunstgegenständen, Gemälden, Skulpturen und anderen Gütern mit Sonderwert
    • Personenkraftwagen oder sonstigen Fahrzeugen
    • lebenden Tieren und Pflanzen
  • Ausschließliche oder überwiegende Beförderung von
    • besonders bruchgefährdeten Gütern (z.B. Glas, Porzellan u.ä.)
    • besonders diebstahlgefährdeten Gütern (z. B. HiFi-, TV-, Video-, EDV-Geräte, Tabakwaren, Alkoholika u. ä.)
    • Geräten der Telekommunikation einschließlich Zubehör (z.B. Handy, Telefonkarten etc.)