Subunternehmer verursacht Schaden – Hauptfrachtführer haftet gegenüber Auftraggeber
von FSA24
2023-05-18
Subunternehmer § 428 HGB Erfüllungsgehilfe Pharma Kühlpflicht Regressanspruch Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Ein Subunternehmer beschädigt die Ware. Der Auftraggeber hält sich an den Hauptfrachtführer. Dieser ist haftbar – auch wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat.
Ein Logistikunternehmen beauftragte einen Subunternehmer mit dem Transport von Pharmaartikeln, die kühlpflichtig waren. Der Subunternehmer nutzte ein Fahrzeug ohne funktionsfähige Kühlung. Die Waren wurden unbrauchbar – Schaden: 75.000 Euro.
Der Auftraggeber wandte sich an den Hauptfrachtführer. Dieser versuchte, die Haftung auf den Subunternehmer abzuwälzen. Das Gericht ließ dies nicht zu: Gemäß § 428 HGB muss sich der Frachtführer das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.
Das Ergebnis: Der Hauptfrachtführer haftete in voller Höhe. Seine Verkehrshaftungsversicherung übernahm den Schaden – da kein qualifiziertes Verschulden des Hauptfrachtführers selbst vorlag, griff die Versicherung. Der Hauptfrachtführer konnte anschließend beim Subunternehmer Regress nehmen.
Lehre für Frachtführer: Wer Aufträge weitergibt, bleibt gegenüber dem Auftraggeber vollumfänglich verantwortlich – im Inland nach §§ 407–450 HGB, im grenzüberschreitenden Verkehr nach der CMR. Subunternehmer sollten stets auf ausreichenden Versicherungsschutz überprüft werden: Für innerdeutsche Transporte ist eine Frachtführerversicherung nach HGB erforderlich, für internationale Transporte eine CMR-Versicherung.
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