LKW-Unfall auf glatter Straße – Versicherer nimmt Regress beim Frachtführer
von FSA24
2021-06-30
Glatteis Winterreifen Regress Obliegenheit Warentransportversicherung § 425 HGB Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Ein LKW kommt auf Glatteis von der Fahrbahn ab, die Ladung wird beschädigt. Die Warentransportversicherung des Absenders zahlt – und nimmt anschließend Regress beim Frachtführer.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen verlor ein LKW-Fahrer die Kontrolle und fuhr in die Leitplanke. Die Ladung – Glasscheiben im Wert von 35.000 Euro – wurde vollständig zerstört. Der Absender hatte eine Warentransportversicherung, die den Schaden auszahlte.
Anschließend nahm die Warentransportversicherung Regress beim Frachtführer. Sie argumentierte, der Fahrer habe trotz Glättewarnung keine Winterreifen montiert gehabt. Der Frachtführer sah darin höhere Gewalt und lehnte die Regressforderung ab.
Das Ergebnis: Das Gericht entschied zugunsten der Transportversicherung. Das Fahren ohne Winterreifen bei bekannten Glättegefahren stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Der Frachtführer musste 35.000 Euro an die Versicherung zurückzahlen – sein eigener Versicherer (Verkehrshaftungsversicherung) übernahm die Kosten, da kein qualifiziertes Verschulden vorlag.
Lehre: Haben beide Seiten Versicherungen, gleichen sich Warentransportversicherung und Verkehrshaftungsversicherung oft gegenseitig aus – wenn sie beim gleichen Versicherer abgeschlossen sind, wird der Regress häufig verzichtet.
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