← Alle Schadenbeispiele

🔗 Link teilen:

Fehlender Wertangabe im CMR-Frachtbrief – Haftung bleibt auf Mindestbetrag begrenzt

von FSA24


  2023-03-05

CMR Art. 23 CMR Wertdeklaration Haftungsgrenze SZR Luxusgüter Frachtbrief Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung


Eine Sendung mit Luxusgütern geht verloren. Im CMR-Frachtbrief wurde kein besonderer Warenwert eingetragen. Die Entschädigung beträgt nur einen Bruchteil des tatsächlichen Schadens.

Ein Spediteur transportierte Luxushandtaschen im Wert von 210.000 Euro von Italien nach Deutschland. Im CMR-Frachtbrief wurde kein besonderer Warenwert deklariert. Auf dem Transport wurde die gesamte Sendung gestohlen.

Nach Art. 23 Abs. 1 CMR ist die Haftung auf 8,33 SZR (ca. 10 Euro) je Kilogramm Rohgewicht begrenzt. Die Ladung wog 850 kg – die Haftung des Frachtführers war damit auf rund 8.500 Euro begrenzt. Der Auftraggeber erlitt einen Verlust von über 200.000 Euro.

Das Ergebnis: Ohne Wertdeklaration im Frachtbrief (Art. 24 CMR) oder eine eigene Warentransportversicherung des Auftraggebers blieb der Schaden weitgehend ungedeckt. Die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers leistete nur 8.500 Euro.

Lehre für Versender: Bei hochwertigen Gütern immer eine Wertdeklaration im Frachtbrief vornehmen oder eine eigene Warentransportversicherung abschließen. Die Haftung des Frachtführers deckt den vollen Warenwert in der Regel nicht ab. Was eine CMR-Versicherung genau abdeckt, erklären wir in unseren FAQ.


Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen lassen?

Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Beratung anfordern →

← Alle Schadenbeispiele

Weitere Schadenbeispiele

Angebot anfordern

Jetzt anfragen →