Unterversicherung: Deckungssumme reicht nicht – Frachtführer haftet für die Differenz
von FSA24
2020-09-25
Unterversicherung Deckungssumme § 7a GüKG Mindestdeckung 600.000 Euro Medizingeräte Totalverlust Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Die Verkehrshaftungsversicherung eines Frachtführers hat eine Deckungssumme von 1 Million Euro. Der Schaden beläuft sich auf 1,8 Millionen Euro. Der Frachtführer muss die Differenz privat tragen.
Ein Frachtführer transportierte hochwertige Medizingeräte. Auf der Autobahn kam es zu einem schweren Unfall – Totalverlust der Ladung im Wert von 1,8 Millionen Euro. Die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers hatte eine Deckungssumme von 1 Million Euro pro Schadensfall.
Der Auftraggeber klagte auf vollen Schadensersatz. Der Frachtführer zahlte über seine Versicherung 1 Million Euro – und musste die restlichen 800.000 Euro aus dem Betriebsvermögen begleichen. Das Unternehmen geriet in ernste finanzielle Schwierigkeiten.
Das Ergebnis: Das Unternehmen musste Teile des Fuhrparks verkaufen und nahm Bankschulden auf. Eine höhere Deckungssumme hätte dies vermieden.
Lehre für Frachtführer: Die gesetzliche Mindestdeckungssumme von 600.000 Euro (§ 7a GüKG) reicht für hochwertige Güter bei weitem nicht aus. Wer regelmäßig teure Ladungen transportiert, sollte die Deckungssumme seiner Verkehrshaftungsversicherung entsprechend anpassen.
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