Verspätungsschaden: Frachtführer haftet für Produktionsstillstand beim Empfänger
von FSA24
2024-01-20
Produktionsausfall Haftungsgrenze Transportversicherung CMR-Versicherung Frachtführerversicherung Frachtführerhaftpflicht Verkehrshaftungsversicherung
Eine Lieferung kommt drei Tage zu spät an. Beim Empfänger steht deswegen die Produktion still. Der Frachtführer soll den Produktionsausfall ersetzen – doch seine Verkehrshaftungsversicherung zahlt nur begrenzt.
Ein Maschinenbauunternehmen wartete dringend auf Ersatzteile. Der beauftragte Frachtführer lieferte drei Tage zu spät, weil der Fahrer erkrankte und kein Ersatz organisiert wurde. Beim Empfänger stand die Produktion still – Schaden: 45.000 Euro.
Der Frachtführer berief sich auf § 425 Abs. 1 HGB, wonach Verspätungsschäden der Höhe nach auf den dreifachen Frachtbetrag begrenzt sind. Die Frachtkosten betrugen 800 Euro – die Haftungsgrenze lag damit bei 2.400 Euro.
Das Ergebnis: Der Frachtführer zahlte nur 2.400 Euro. Der Auftraggeber blieb auf 42.600 Euro Produktionsausfall sitzen, weil er keine Warentransportversicherung abgeschlossen hatte, die auch Folgeschäden abdeckt.
Lehre für Auftraggeber: Die CMR-Versicherung bzw. Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers deckt Verspätungsschäden nur begrenzt ab. Wer Produktionsausfälle absichern will, braucht eine eigene Transportversicherung mit erweiterter Deckung für Lieferfristüberschreitungen.
Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen lassen?
Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Beratung anfordern →Weitere Schadenbeispiele
- Ärger mit Transportversicherung wegen offensichtlich ungeeignetem Fahrzeug
- Transportversicherung zahlt nicht, weil der Versicherte die Gefahr nicht trägt
- LKW-Diebstahl auf unbewachtem Parkplatz – Versicherung verweigert volle Deckung
- Verspätungsschaden: Frachtführer haftet für Produktionsstillstand beim Empfänger
- Wasserschaden durch mangelhafte Plane – Versicherung prüft Obliegenheitsverletzung
- Ware an falsche Person ausgeliefert – Frachtführer haftet in voller Höhe
- LKW in der Ukraine beschlagnahmt – wer trägt den Schaden?
- Mangelhafte Ladungssicherung – Güter verrutschen und werden beschädigt
- Subunternehmer verursacht Schaden – Hauptfrachtführer haftet gegenüber Auftraggeber
- Fehlender Wertangabe im CMR-Frachtbrief – Haftung bleibt auf Mindestbetrag begrenzt
- LKW-Brand auf der Autobahn – Totalverlust der Ladung
- Unterbrechung der Kühlkette – Gefriergut verdirbt, Versicherung zahlt nicht vollständig
- Schadenmeldung zu spät – Ansprüche des Auftraggebers verjährt
- Container stürzt im Hafen ab – Seeversicherung und Frachtführerhaftung kollidieren
- Frachtführer insolvent – Auftraggeber erhält keinen Schadensersatz
- ADSP-Haftungsgrenze greift – Spediteur zahlt nur 5 Euro pro Kilogramm
- LKW-Unfall auf glatter Straße – Versicherer nimmt Regress beim Frachtführer
- Umzugsschaden: Frachtführer zahlt nur Zeitwert – nicht den Neuwert des Sofas
- Undichte Gefahrgutverpackung – Frachtführer haftet für Dekontaminierungskosten
- Unterversicherung: Deckungssumme reicht nicht – Frachtführer haftet für die Differenz
- Fehlende Schadensdokumentation – Beweislast kippt gegen den Frachtführer
- Hafenstreik verursacht Lieferverzug – ist das höhere Gewalt?
Angebot anfordern
Jetzt anfragen →