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PBefG-Reform: Was sich fuer Taxiunternehmer aendert

von FSA24


  2026-03-21

PBefG Personenbefoerderungsgesetz Reform Taxikonzession Rueckkehrpflicht Mietwagen Taxiversicherung


Die Reform des Personenbefoerderungsgesetzes wirkt sich nachhaltig auf Taxiunternehmen aus. Von der Rueckkehrpflicht bis zur digitalen Vermittlung – die wichtigsten Aenderungen im Ueberblick.

Das Personenbefoerderungsgesetz im Wandel

Das Personenbefoerderungsgesetz (PBefG) bildet das rechtliche Fundament der Taxibranche. Die letzte grosse Novelle trat 2021 in Kraft und hat den Markt fuer Personenbefoerderung grundlegend neu geordnet. Die Einfuehrung des gebundelten Bedarfsverkehrs als neue Verkehrsform sowie die Regulierung von Plattformvermittlern haben die Wettbewerbslandschaft veraendert. Im Jahr 2026 zeigen sich die praktischen Konsequenzen dieser Reform deutlicher denn je.


Die wichtigsten Aenderungen im Ueberblick

Rueckkehrpflicht fuer Mietwagen

Die Rueckkehrpflicht fuer Mietwagen – sie muessen nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurueckkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt – wurde im PBefG beibehalten. Fuer Taxiunternehmer ist das ein wichtiger Schutz vor ungebremstem Plattformwettbewerb. Allerdings zeigt die Praxis, dass die Durchsetzung lueckenhaft ist. Viele Kommunen haben weder Personal noch technische Mittel, um die Einhaltung der Rueckkehrpflicht systematisch zu kontrollieren.

Gebundelter Bedarfsverkehr

Mit dem gebundelten Bedarfsverkehr hat der Gesetzgeber eine neue Verkehrsform geschaffen, die zwischen Linienverkehr und Taxi angesiedelt ist. Anbieter wie MOIA oder CleverShuttle bieteten Pooling-Dienste an, bei denen mehrere Fahrgaeste mit aehnlichem Ziel in einem Fahrzeug befoerdert werden. Fuer die Taxiversicherung ergibt sich daraus eine neue Wettbewerbssituation: Die Pooling-Dienste nehmen dem Taxigewerbe Fahrten weg, insbesondere im staedtischen Nachtverkehr.

Mindestpreise und Hoechstpreise

Kommunen haben seit der PBefG-Reform die Moeglichkeit, fuer Mietwagen Mindestpreise und fuer Taxis Hoechstpreise festzulegen. In der Praxis haben bisher nur wenige Kommunen von dieser Moeglichkeit Gebrauch gemacht. Wo Mindestpreise fuer Mietwagen eingefuehrt wurden, hat sich das Preisgefaelle zum Taxi verringert – ein Vorteil fuer klassische Taxiunternehmen.


Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Die PBefG-Reform hat auch versicherungsrechtliche Auswirkungen. Die neue Verkehrsform des gebundelten Bedarfsverkehrs erfordert spezifische Versicherungsloesungen, die sich von der klassischen Taxiversicherung unterscheiden. Pooling-Fahrzeuge befoerdern gleichzeitig mehrere Fahrgaeste unterschiedlicher Buchungen – das Haftungsrisiko bei Unfaellen ist daher komplexer als im klassischen Taxibetrieb.

Fuer die Haftpflichtversicherung bedeutet das: Die Deckungssummen muessen ausreichend bemessen sein, um die Ansprueche mehrerer geschaedigter Fahrgaeste gleichzeitig abzudecken. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen von 7,5 Millionen Euro fuer Personenschaeden reichen in den meisten Faellen aus, doch bei besonders schweren Unfaellen kann auch diese Grenze erreicht werden.


Taxikonzession und Versicherungspflicht

Die Konzession zum Taxibetrieb nach Paragraf 47 PBefG setzt unter anderem den Nachweis einer ausreichenden Versicherung voraus. Die Genehmigungsbehoerden pruefen bei Erteilung und Verlaengerung der Konzession, ob eine gueltige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt. Fehlt der Versicherungsnachweis, wird die Konzession nicht erteilt oder kann widerrufen werden.

In der Praxis bedeutet das: Ein Wechsel des Versicherers muss der Genehmigungsbehoerde gemeldet werden. Eine auch nur kurzzeitige Deckungsluecke kann den Verlust der Konzession nach sich ziehen – und damit das Ende des Geschaeftsbetriebs.


Ausblick: Weitere Reformen erwartet

Branchenkenner rechnen mit weiteren Anpassungen des PBefG in den kommenden Jahren. Diskutiert werden unter anderem eine staerkere Regulierung von Plattformvermittlern, die Einfuehrung einer Mindestverguetung fuer Taxifahrer und die Erweiterung autonomer Fahrmoeglichkeiten im Personenbefoerderungsrecht.


Fazit: Rechtliche Rahmenbedingungen im Blick behalten

Die PBefG-Reform hat die Spielregeln der Taxibranche veraendert. Taxiunternehmer muessen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und ihren Versicherungsschutz daran anpassen. Wer die Entwicklung aktiv verfolgt und seinen Betrieb rechtzeitig anpasst, kann die Veraenderungen als Chance nutzen.


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