Winterreifen und Taxiversicherung: Was passiert bei falschem Reifentyp?
von FSA24
2026-03-21
Winterreifen Winterreifenpflicht Taxiversicherung Versicherungsschutz Ganzjahresreifen Regressanspruch StVO
Taxis muessen ganzjaehrig einsatzbereit sein – auch bei Schnee und Eis. Wer mit falscher Bereifung faehrt, riskiert nicht nur Bussgelder, sondern auch Probleme mit der Versicherung.
Winterreifenpflicht fuer Taxis
Die situative Winterreifenpflicht nach Paragraf 2 Absatz 3a StVO gilt fuer alle Kraftfahrzeuge – also auch fuer Taxis. Bei Glaette, Schneeglaette, Schneematsch, Eis- oder Reifglaette duerfen nur Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen (M+S-Kennzeichnung oder Alpine-Symbol) bewegt werden. Seit dem 1. Oktober 2024 muessen die Reifen zusaetzlich das Alpine-Symbol (Schneeflocke im Dreizackberg) tragen; die alleinige M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus.
Fuer Taxiunternehmer hat das eine besondere Brisanz: Taxis muessen ganzjaehrig und bei jeder Witterung einsatzbereit sein. Die Befoerderungspflicht nach Paragraf 22 PBefG erlaubt keine Verweigerung einer Fahrt wegen schlechter Strassenverhaeltnisse. Wer sein Taxi bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen bewegt, verstoesst nicht nur gegen die StVO, sondern riskiert auch schwerwiegende Konsequenzen fuer den Versicherungsschutz.
Auswirkungen auf die Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet auch dann, wenn der Versicherungsnehmer mit falscher Bereifung unterwegs war. Der Geschaedigte wird in jedem Fall entschaedigt – das ist gesetzlich garantiert. Allerdings kann der Versicherer den Halter in Regress nehmen: Bei grob fahrlaessiger Herbeiuehrung des Schadens – und das Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhaeltnissen kann als grob fahrlaessig gewertet werden – darf der Versicherer bis zu 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurueckfordern.
Fuer Taxiunternehmer, die mehrere Fahrzeuge betreiben, kann sich die Regresssumme bei mehreren Schaeden schnell auf fuenfstellige Betraege summieren.
Auswirkungen auf die Kaskoversicherung
Bei der Kaskoversicherung sind die Konsequenzen noch drastischer. Verursacht ein Taxifahrer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen einen Unfall, kann der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlaessigkeit kuerzen – in der Praxis um 50 bis 100 Prozent. Bei einem Totalschaden eines hochwertigen Taxifahrzeugs im Wert von 50.000 Euro kann das den Verlust des gesamten Kaskoersatzes bedeuten.
Einige Kaskoversicherer bieten inzwischen den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlaessigkeit an. Dieser Zusatzbaustein kostet einen moderaten Praemienaufschlag, bietet aber deutlich erweiterten Schutz. Fuer Taxiunternehmer ist dieser Baustein empfehlenswert, da die Einhaltung der Winterreifenpflicht bei wechselnden Fahrern nicht immer lueckenlos kontrolliert werden kann.
Ganzjahresreifen als Loesung?
Viele Taxiunternehmer setzen auf Ganzjahresreifen, um den halbjahrslichen Reifenwechsel zu vermeiden. Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfuellen die gesetzlichen Anforderungen und sind versicherungsrechtlich unbedenklich. Allerdings muessen Taxiunternehmer beruecksichtigen:
- Kompromiss bei der Leistung: Ganzjahresreifen bieten bei extremen Winterbedingungen weniger Grip als echte Winterreifen und bei Hitze schlechteren Bremsweg als Sommerreifen
- Hoehere Abnutzung: Im intensiven Taxibetrieb mit 60.000 bis 80.000 Kilometern jaehrlich nutzen sich Ganzjahresreifen schneller ab
- Versicherungstechnisch anerkannt: Solange das Alpine-Symbol vorhanden ist, gibt es keine versicherungsrechtlichen Einwaende
Organisatorische Pflichten des Unternehmers
Als Halter der Fahrzeuge traegt der Taxiunternehmer die Verantwortung fuer die korrekte Bereifung. Das gilt auch dann, wenn die Fahrer angestellt sind und das Fahrzeug selbststaendig nutzen. Organisatorische Massnahmen zur Sicherstellung der Winterreifenpflicht umfassen:
- Reifenwechseltermine: Feste Termine fuer den Wechsel auf Winterreifen (spaetestens Anfang November) und zurueck auf Sommerreifen (fruehestens Mitte April)
- Profiltiefenkontrolle: Regelmaessige Pruefung der Profiltiefe – gesetzliches Minimum 1,6 mm, empfohlen mindestens 4 mm bei Winterreifen
- Dokumentation: Schriftliche Anweisung an alle Fahrer, das Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen nicht mit Sommerreifen zu bewegen
- Stichprobenkontrollen: Regelmaessige Ueberpruefung der Bereifung aller Flottenfahrzeuge
Fazit: Winterreifen sind Versicherungsschutz
Die richtige Bereifung ist im Taxibetrieb nicht nur eine Frage der Verkehrssicherheit, sondern auch des Versicherungsschutzes. Taxiunternehmer, die auf rechtzeitigen Reifenwechsel und ausreichende Profiltiefe achten, schuetzen sich vor Busgeldern, Regressforderungen und Leistungskuerzungen. Die Investition in hochwertige Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol ist eine der einfachsten und effektivsten Massnahmen zur Absicherung des Taxiversicherungsschutzes.
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