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Uber, Bolt & FREENOW: Welche Versicherungspflichten gelten fuer Plattform-Fahrer?

von FSA24


  2026-03-21

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Mietwagenfahrer auf Plattformen wie Uber oder Bolt muessen dieselben Versicherungspflichten erfuellen wie klassische Taxis – doch in der Praxis gibt es gravierende Luecken.

Plattformvermittlung und Versicherungsrecht

Die Vermittlung von Personenbefoerderung ueber digitale Plattformen hat den deutschen Markt grundlegend veraendert. Uber, Bolt und FREENOW vermitteln Fahrten an Mietwagenunternehmen, die mit eigenen Fahrzeugen und angestellten Fahrern operieren. Doch wer traegt die Versicherungsverantwortung – die Plattform oder der ausfuehrende Unternehmer?

Die Antwort ist rechtlich eindeutig: Die Versicherungspflicht liegt beim Halter des Fahrzeugs, also beim Mietwagenunternehmer. Die Plattform fungiert lediglich als Vermittler und uebernimmt keine Haftung fuer den Betrieb des Fahrzeugs. Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) schreibt fuer jedes zugelassene Kraftfahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor – unabhaengig davon, wie die Fahrten vermittelt werden.


Mindestdeckungssummen und Praxis

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen gelten fuer Mietwagen ebenso wie fuer Taxis: 7,5 Millionen Euro fuer Personenschaeden, 1,22 Millionen Euro fuer Sachschaeden und 50.000 Euro fuer Vermoegensschaeden. In der Praxis empfehlen Experten hoehere Deckungssummen, insbesondere bei der Personenbefoerderung. Ein schwerer Unfall mit mehreren Fahrgaesten kann die Mindestdeckung schnell ausschoepfen.

Fuer die Taxiversicherung und die Mietwagenversicherung gelten grundsaetzlich dieselben Anforderungen. Der wesentliche Unterschied liegt in der tariflichen Einstufung: Taxis werden aufgrund der Konzessionsbindung und der Befoerderungspflicht anders bewertet als Mietwagen.


Haeufige Deckungsluecken bei Plattformfahrern

Branchenkenner berichten ueber wiederkehrende Probleme bei der Versicherung von Plattform-Mietwagen:

  • Falsche Nutzungsangabe: Einige Mietwagenunternehmer versichern ihre Fahrzeuge als gewoehnliche Pkw statt als gewerbliche Mietwagen zur Personenbefoerderung. Im Schadenfall kann der Versicherer die Leistung verweigern.
  • Fehlender Insassenunfallschutz: Waehrend klassische Taxiunternehmen haeufig eine Insassenunfallversicherung abschliessen, verzichten viele Plattform-Betreiber auf diesen Schutz.
  • Unzureichende Kaskoversicherung: Bei geleasten Premiumfahrzeugen, die haeufig im Uber-Segment eingesetzt werden, ist eine GAP-Deckung essentiell – wird aber oft vergessen.
  • Keine Betriebshaftpflicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nur Schaeden im Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb. Fuer betriebliche Risiken wie Datenverlust oder Vermoegensschaeden ist eine separate Betriebshaftpflicht erforderlich.

Plattform-Haftung: Was sagt das Gesetz?

Die PBefG-Reform von 2021 hat erstmals eine Verantwortung der Vermittlungsplattformen verankert. Plattformen muessen sicherstellen, dass die vermittelten Unternehmen ueber gueltige Genehmigungen und Versicherungen verfuegen. Die Kontrolle erfolgt jedoch weitgehend auf Basis von Eigenerklaerungen – eine systematische Ueberpruefung findet kaum statt.

In der Praxis bedeutet das: Faehrt ein unterversicherter Mietwagen ueber eine Plattform, haftet zunaechst der Unternehmer. Die Plattform kann unter Umstaenden fuer organisatorische Pflichtverletzungen in Anspruch genommen werden, doch die Beweislast liegt beim Geschaedigten.


Empfehlungen fuer Mietwagenunternehmer

Wer Fahrten ueber Plattformen vermittelt, sollte folgende Punkte pruefen:

  1. Korrekte Tarifierung: Das Fahrzeug muss als gewerblicher Mietwagen zur Personenbefoerderung versichert sein.
  2. Ausreichende Deckungssummen: Mindestens die doppelte gesetzliche Mindestdeckung fuer Personenschaeden wird empfohlen.
  3. Insassenunfallversicherung: Schuetzt Fahrgaeste ueber die Haftpflicht hinaus.
  4. GAP-Deckung bei Leasing: Schliesst die Luecke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestschuld.
  5. Betriebshaftpflicht: Deckt nicht-fahrzeugbezogene betriebliche Risiken.

Fazit: Gleiche Pflichten, ungleiche Umsetzung

Ob Taxi oder Plattform-Mietwagen – die Versicherungspflichten unterscheiden sich weniger als vielfach angenommen. Die Herausforderung liegt in der konsequenten Umsetzung. Mietwagenunternehmer, die ueber Plattformen arbeiten, sollten ihren Versicherungsschutz ebenso sorgfaeltig pruefen wie klassische Taxiunternehmen. Deckungsluecken sind keine Kavaliersdelikte, sondern existenzbedrohende Risiken.


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