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Haftung fuer verlorene Gegenstaende im Taxi

von FSA24


  2026-03-21

Haftung verlorene Gegenstaende Fundsachen Taxiunternehmer Aufbewahrungspflicht BOKraft Taxiversicherung


Fahrgaeste vergessen regelmaessig Gegenstaende im Taxi. Doch wer haftet, wenn das Smartphone, die Handtasche oder der Laptop verschwindet? Die Rechtslage ist differenzierter als gedacht.

Ein Alltagsproblem mit rechtlichen Folgen

Es gehoert zum Alltag im Taxibetrieb: Ein Fahrgast steigt aus und laesst sein Smartphone, seine Handtasche oder seinen Laptop auf dem Ruecksitz liegen. In vielen Faellen wird der Gegenstand beim naechsten Einsteigen entdeckt und kann zurueckgegeben werden. Doch was passiert, wenn der Gegenstand verschwunden ist – gestohlen durch den naechsten Fahrgast, uebersehen oder in die falschen Haende geraten?

Die Frage nach der Haftung des Taxiunternehmers ist rechtlich komplex und wird durch verschiedene Rechtsquellen geregelt.


Rechtliche Grundlagen

Befoerderungsvertrag und Nebenpflichten

Zwischen Fahrgast und Taxiunternehmer besteht ein Befoerderungsvertrag. Aus diesem Vertrag ergeben sich Nebenpflichten, zu denen auch die Obhutspflicht fuer das Gepaeck des Fahrgastes gehoert. Diese Obhutspflicht erstreckt sich grundsaetzlich auch auf Gegenstaende, die der Fahrgast im Taxi vergisst – zumindest solange der Taxifahrer die Gegenstaende bemerkt oder bei zumutbarer Sorgfalt bemerken muesste.

BOKraft-Vorschriften

Die Verordnung ueber den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) regelt in Paragraf 17 die Behandlung von Fundsachen. Danach sind Taxifahrer verpflichtet, das Fahrzeug nach jeder Fahrt auf zurueckgelassene Gegenstaende zu pruefen. Gefundene Gegenstaende sind beim Unternehmer oder beim Fundbrero abzugeben.

Fundrecht nach BGB

Ergaenzend gelten die allgemeinen Vorschriften ueber den Fund nach den Paragrafen 965 bis 984 BGB. Der Finder – in diesem Fall der Taxifahrer oder der naechste Fahrgast – ist zur Verwahrung und Anzeige verpflichtet.


Haftung des Taxiunternehmers

Die Haftung des Taxiunternehmers fuer verlorene Gegenstaende haengt von der konkreten Situation ab:

Fall 1: Taxifahrer bemerkt den Gegenstand

Bemerkt der Taxifahrer den zurueckgelassenen Gegenstand, trifft ihn eine Aufbewahrungspflicht. Nimmt er den Gegenstand an sich, haftet er fuer dessen sorgfaeltige Verwahrung. Geht der Gegenstand durch Fahrlaessigkeit des Fahrers verloren, haftet der Taxiunternehmer aus dem Befoerderungsvertrag (Paragraf 280 BGB) und aus Delikt (Paragraf 823 BGB).

Fall 2: Taxifahrer bemerkt den Gegenstand nicht

Bemerkt der Taxifahrer den Gegenstand nicht, obwohl er bei zumutbarer Sorgfalt haette bemerkt werden muessen, kann ein Organisationsverschulden des Unternehmers vorliegen. Die BOKraft-Pflicht zur Kontrolle nach jeder Fahrt begruendet eine Sorgfaltspflicht, deren Verletzung Schadensersatzansprueche ausloesen kann.

Fall 3: Gegenstand wird vom naechsten Fahrgast mitgenommen

Nimmt der naechste Fahrgast den Gegenstand mit, haftet grundsaetzlich dieser als Dieb oder unehrlicher Finder. Der Taxiunternehmer haftet nur dann mit, wenn er seine Kontrollpflicht nach BOKraft verletzt hat.


Versicherungsschutz fuer Fundsachen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schaeden an zurueckgelassenen Gegenstaenden in der Regel nicht ab, da es sich nicht um Schaeden aus dem Betrieb des Fahrzeugs handelt. Fuer diese Faelle ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich, die Vermoegensschaeden und Sachschaeden im Rahmen der gewerblichen Taetigkeit abdeckt.

Die Taxiversicherung im engeren Sinne – also die Kfz-Versicherung – ist fuer dieses Risiko nicht zustaendig. Taxiunternehmer sollten daher pruefen, ob ihre Betriebshaftpflichtversicherung Fundsachen-Risiken einschliesst.


Praktische Empfehlungen

  1. Fahrzeugkontrolle nach jeder Fahrt: Systematische Pruefung des Fahrgastraums, idealerweise mit Checkliste
  2. Fundsachen-Protokoll: Dokumentation aller gefundenen Gegenstaende mit Datum, Uhrzeit, Fundort und Beschreibung
  3. Aufbewahrungsort: Sichere Verwahrung der Fundsachen im Buero oder Betrieb, nicht im Fahrzeug
  4. Meldung an Fundbuero: Spaetestens nach einer Woche muessen nicht abgeholte Fundsachen beim Fundbuero abgegeben werden
  5. Kontaktaufnahme: Bei identifizierbaren Gegenstaenden (Smartphone mit Kontaktmoeglichkeit) aktive Kontaktaufnahme mit dem Eigentuer
  6. Betriebshaftpflicht pruefen: Fundsachen-Risiko in der Police abdecken

Fazit: Sorgfaltspflichten ernst nehmen

Die Haftung fuer verlorene Gegenstaende im Taxi wird haeufig unterschaetzt. Taxiunternehmer, die ihre BOKraft-Pflichten zur Fahrzeugkontrolle und Fundsachenverwaltung ernst nehmen, minimieren ihr Haftungsrisiko. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Fundsachen-Deckung bietet zusaetzlichen Schutz fuer den Fall, dass trotz aller Sorgfalt ein Gegenstand verloren geht.


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