Alkoholfahrt im Taxi – Versicherung verweigert Zahlung, 42.000 €
von FSA24
2026-03-21
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Ein Taxifahrer verursacht unter Alkoholeinfluss einen schweren Unfall. Die Versicherung reguliert den Fremdschaden, nimmt den Unternehmer aber in Regress. Schaden: 42.000 €.
Alkoholfahrt im Taxi – Versicherung verweigert Zahlung, 42.000 €
Ein Taxifahrer in Dortmund verursacht in den fruehen Morgenstunden einen schweren Unfall. Die Polizei stellt einen Blutalkoholwert von 1,2 Promille fest. Die Kfz-Haftpflicht reguliert den Fremdschaden, nimmt den Taxiunternehmer aber bis zur Hoechstgrenze in Regress. Der eigene Fahrzeugschaden wird komplett abgelehnt. Gesamtbelastung: 42.000 €.
Was ist passiert?
Es war ein Samstag gegen 4 Uhr morgens. Der Taxifahrer hatte Feierabend und fuhr das Taxi zurueck zum Betriebshof. Was der Unternehmer nicht wusste: Sein Fahrer hatte waehrend der letzten Stunde der Schicht mehrere Kurze an einem Taxistand getrunken, den ihm Kollegen angeboten hatten.
Auf dem Rueckweg zum Betriebshof uebersah der Fahrer eine rote Ampel und kollidierte mit einem querenden Pkw. Der Pkw wurde in einen geparkten Lieferwagen geschleudert. Die Pkw-Fahrerin erlitt Rippenbruechee und ein Schleudertrauma. Das Taxi und der Pkw waren Totalschaeden.
Die Polizei bemerkte Alkoholgeruch beim Taxifahrer und ordnete eine Blutprobe an: 1,2 Promille. Dem Fahrer wurde der Fuehrerschein sofort entzogen. Ein Strafverfahren wegen Gefaehrdung des Strassenverkehrs wurde eingeleitet.
Schadenhoehe: 42.000 €
- Fahrzeugschaden Taxi (Totalschaden, nicht versichert): 28.000 €
- Regress der Haftpflichtversicherung an Unternehmer: 5.000 €
- Verdienstausfall durch fehlendes Fahrzeug: 4.500 €
- Anwaltskosten Strafverfahren: 3.500 €
- Bussgelder und Gerichtskosten: 1.000 €
Versicherungsrelevanz
Alkohol am Steuer ist ein klassischer Fall der Leistungsfreiheit in der Kaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung der Taxiversicherung lehnte die Regulierung des eigenen Fahrzeugschadens vollstaendig ab. Die Kfz-Haftpflicht muss den Fremdschaden zwar regulieren (Schutz des Unfallopfers), kann aber den Versicherungsnehmer in Regress nehmen – bis zu 5.000 Euro bei grober Fahrlaessigkeit. Der Taxiunternehmer haftet zusaetzlich als Halter, auch wenn er selbst nicht gefahren ist. Er muss nachweisen, dass er die Zuverlaessigkeit seiner Fahrer angemessen ueberprueft hat.
Fazit
Alkoholfahrten sind der Super-GAU fuer jeden Taxiunternehmer. Neben dem finanziellen Schaden drohen der Verlust der Taxikonzession und ein massiver Reputationsschaden. Die Taxiversicherung schuetzt hier ausdruecklich nicht. Strenge Kontrollen, eine Null-Toleranz-Politik und regelmaessige Belehrungen der Fahrer sind unverzichtbar. Alkoholtests vor Schichtbeginn koennen solche Faelle verhindern.
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