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Nutzungsausfall durch lange Reparaturdauer – 4.500 € Verlust

von FSA24


  2026-03-21

Nutzungsausfall Taxi Taxi Reparaturdauer Ersatzteilmangel Taxi Taxi Verdienstausfall


Nach einem Unfall dauert die Taxireparatur drei Wochen statt einer. Ersatzteile sind nicht lieferbar. Der Nutzungsausfall kostet den Unternehmer 4.500 €.

Nutzungsausfall durch lange Reparaturdauer – 4.500 € Verlust

Nach einem mittelschweren Unfall muss ein Taxi in die Werkstatt. Die Reparatur sollte eine Woche dauern, zieht sich aber wegen fehlender Ersatzteile auf drei Wochen. Der Taxiunternehmer verliert taeglich Einnahmen. Der Nutzungsausfall belaeuft sich auf 4.500 €.


Was ist passiert?

Ein Taxiunternehmer aus Mannheim hatte einen Einzelwagen-Betrieb. Nach einem Kreuzungsunfall, bei dem sein Taxi am vorderen Kotfluegel und an der Radaufhaengung beschaedigt wurde, brachte er das Fahrzeug in die Vertragswerkstatt. Die Werkstatt veranschlagte eine Reparaturdauer von fuenf Werktagen.

Nach einer Woche teilte die Werkstatt mit, dass ein spezifisches Ersatzteil fuer die Radaufhaengung nicht lieferbar sei. Das Teil musste aus dem Ausland bestellt werden. Die Lieferzeit betrug zwei weitere Wochen. Der Taxiunternehmer stand ohne Fahrzeug da.

Ein Mietwagen mit Taxiausstattung war kurzfristig nicht verfuegbar. Der Unternehmer konnte drei Wochen lang keine Fahrten durchfuehren. Seine Fixkosten – Versicherung, Konzessionsgebuehren, Telefonkosten – liefen weiter. Stammkunden wichen auf andere Taxiunternehmen aus, einige kamen auch nach der Reparatur nicht zurueck.


Schadenhoehe: 4.500 €

  • Entgangene Einnahmen (3 Wochen, abzgl. variable Kosten): 3.200 €
  • Weiterlaufende Fixkosten: 850 €
  • Kundenverlust (geschaetzte Folgeeinnahmen): 450 €

Versicherungsrelevanz

Nutzungsausfall ist ein haeufig unterschaetzter Schadenposten. Wenn der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde, kann der Nutzungsausfall beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Allerdings wird nur die nachgewiesene angemessene Reparaturdauer erstattet – Verzoegerungen durch Ersatzteilmangel werden nicht immer anerkannt. Die eigene Taxiversicherung bietet in manchen Tarifen eine Nutzungsausfallentschaedigung, die unabhaengig vom Verschulden gezahlt wird. Gerade fuer Einzelwagenunternehmer ist diese Absicherung existenziell.


Fazit

Fuer Taxiunternehmer mit nur einem Fahrzeug ist jeder Tag ohne Taxi ein Tag ohne Einnahmen. Die Taxiversicherung sollte eine Nutzungsausfallentschaedigung enthalten, die auch bei laengeren Reparaturdauern greift. Alternativ kann ein Ersatzfahrzeug-Service im Versicherungspaket vereinbart werden. Taxiunternehmer sollten zudem eine Werkstatt waehlen, die Erfahrung mit Taxifahrzeugen hat und gaengige Ersatzteile vorraetig haelt. Lieferengpaesse koennen so minimiert werden.


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