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Rollstuhlfahrer stuerzt von Taxirampe – 65.000 € Schaden

von FSA24


  2026-03-21

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Beim Beladen eines Inklusionstaxis versagt die Rampe. Ein Rollstuhlfahrer stuerzt und erleidet schwere Verletzungen. Gesamtschaden: 65.000 €.

Rollstuhlfahrer stuerzt von Taxirampe – 65.000 € Schaden

Beim Beladen eines Inklusionstaxis in Hannover versagt die Klapprampe. Ein 45-jaehriger Rollstuhlfahrer stuerzt rueckwaerts von der Rampe und erleidet eine Schulterfraktur sowie Rippenpruellungen. Der Gesamtschaden belaeuft sich auf 65.000 €.


Was ist passiert?

Der Taxiunternehmer betrieb ein speziell umgebautes Inklusionstaxis mit Heckrampe fuer Rollstuhlfahrer. An einem Dienstagnachmittag holte der Fahrer einen querschnittsgelaehmten Stammkunden von der Physiotherapie ab. Beim Hochfahren auf der Klapprampe blockierte die Arretierung, und die Rampe klappte ploetzlich nach unten.

Der Rollstuhlfahrer kippte rueckwaerts von der Rampe und stuerzte etwa 40 Zentimeter in die Tiefe. Da er sich nicht mit den Armen abfangen konnte, schlug er mit der Schulter und dem Brustkorb auf dem Asphalt auf. Der Rollstuhl landete auf ihm und verursachte zusaetzliche Verletzungen.

Der Rettungsdienst brachte den Verletzten ins Krankenhaus. Die Diagnose: komplizierte Schulterfraktur rechts, drei gebrochene Rippen und grossflaechige Haematome. Der Patient musste operiert werden und verbrachte zwei Wochen im Krankenhaus. Die Rehabilitation dauerte mehrere Monate. Da der Verletzte auf seinen Rollstuhl angewiesen ist, war die Schultereinschraenkung besonders gravierend und beeintraechtigte seine Selbststaendigkeit erheblich.

Die Ursache war ein defekter Arretierungsmechanismus, der bei der letzten Wartung nicht geprueft worden war.


Schadenhoehe: 65.000 €

  • Operation und Krankenhausaufenthalt: 18.000 €
  • Rehabilitation und Physiotherapie: 12.000 €
  • Schmerzensgeld: 25.000 €
  • Pflege und Assistenz (uebergangsweise): 6.500 €
  • Rollstuhlreparatur: 1.800 €
  • Anwalts- und Gutachterkosten: 1.700 €

Versicherungsrelevanz

Der Taxiunternehmer haftet hier voll, da der Defekt auf mangelnde Wartung zurueckzufuehren ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Taxiversicherung reguliert die Personenschaeden. Allerdings kann der Versicherer pruefen, ob die Wartungspflichten eingehalten wurden. Bei nachgewiesener Wartungsversaeumnis besteht die Moeglichkeit eines Regresses gegen den Unternehmer. Die Produkthaftung des Rampenherstellers kommt nur in Frage, wenn ein Konstruktionsfehler vorliegt.


Fazit

Inklusionstaxis tragen eine besondere Verantwortung. Die Rampen und Befestigungssysteme muessen regelmaessig gewartet und geprueft werden. Ein Wartungsprotokoll ist unerlaeesslich. Die Taxiversicherung fuer Inklusionstaxis sollte die besonderen Risiken des Rollstuhltransports beruecksichtigen. Die Schaeden koennen aufgrund der Vulnerabilitaet der Fahrgaeste besonders hoch ausfallen.


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