Taxi in der Nachtschicht gestohlen – 38.000 € Schaden
von FSA24
2026-03-21
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Waehrend einer kurzen Pause wird ein Taxi vom Standplatz gestohlen. Das Fahrzeug taucht Tage spaeter beschaedigt und ausgeschlachtet wieder auf. Schaden: 38.000 €.
Taxi in der Nachtschicht gestohlen – 38.000 € Schaden
Ein Taxifahrer parkt sein Fahrzeug waehrend einer kurzen Toilettenpause an einer Tankstelle in Duesseldorf. Als er zurueckkommt, ist das Taxi verschwunden. Drei Tage spaeter wird der Wagen in einem Industriegebiet aufgefunden – ausgeschlachtet und schwer beschaedigt. Der Schaden betraegt 38.000 €.
Was ist passiert?
Es war eine Samstagnacht gegen 3 Uhr. Der Taxifahrer hatte eine lange Nachtschicht hinter sich und hielt an einer Tankstelle, um die Toilette zu benutzen. Er liess den Schluessel im Zuendschloss stecken – eine im Taxigewerbe leider verbreitete Unsitte, da das Fahrzeug bei Kaelte laufen gelassen wird.
Als er nach drei Minuten zurueckkam, war das Taxi verschwunden. Er alarmierte sofort die Polizei. Die Videoaufnahmen der Tankstelle zeigten, wie zwei Maenner in das Fahrzeug einstiegen und davonfuhren. Drei Tage spaeter wurde der Wagen in einem Industriegebiet am Stadtrand gefunden. Das Navigationsgeraet, das Radio, die Raeder und die Sitze waren ausgebaut. Die Karosserie wies zahlreiche Beschaedigungen auf.
Das Fahrzeug war wirtschaftlich nicht mehr zu reparieren, da die Kosten den Wiederbeschaffungswert ueberstiegen.
Schadenhoehe: 38.000 €
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 32.000 €
- Taxameter und Sonderausstattung: 3.200 €
- Tageseinnahmen (Bargeld im Fahrzeug): 850 €
- Nutzungsausfall (bis Ersatzfahrzeug): 1.950 €
Versicherungsrelevanz
Der Diebstahl eines Taxis wird grundsaetzlich ueber die Teilkaskoversicherung reguliert. Allerdings pruefen Versicherer im Schadenfall, ob grobe Fahrlaessigkeit vorlag. Das Steckenlassen des Schluessels im Zuendschloss kann als grobe Fahrlaessigkeit gewertet werden, was zu einer Kuerzung der Versicherungsleistung fuehrt. Im konkreten Fall kuerzte der Versicherer die Leistung um 30 Prozent. Die Taxiversicherung ersetzte daher nur einen Teil des Wiederbeschaffungswertes.
Fazit
Taxidiebstaehle waehrend der Nachtschicht sind ein wiederkehrendes Problem. Taxifahrer sollten das Fahrzeug auch bei kurzen Pausen immer abschliessen und den Schluessel mitnehmen. Eine lueckenlose Taxiversicherung mit Teilkasko ist Pflicht. Unternehmer sollten ihre Fahrer regelmaessig auf die Sorgfaltspflichten hinweisen, um Leistungskuerzungen bei grober Fahrlaessigkeit zu vermeiden.
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