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Fahrgast stuerzt beim Aussteigen aus dem Taxi – 22.000 €

von FSA24


  2026-03-21

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Eine aeltere Frau stuerzt beim Aussteigen aus dem Taxi und bricht sich den Oberschenkelhals. Der Taxiunternehmer haftet. Schadensumme: 22.000 €.

Fahrgast stuerzt beim Aussteigen aus dem Taxi – 22.000 €

Eine 74-jaehrige Frau stuerzt beim Aussteigen aus einem Taxi in Stuttgart und bricht sich den Oberschenkelhals. Der Taxifahrer hatte am Strassenrand gehalten, wo der Bordstein uneben war. Der Gesamtschaden belaeuft sich auf 22.000 €.


Was ist passiert?

Der Taxifahrer brachte die aeltere Dame von einem Arzttermin nach Hause. Er hielt vor ihrer Haustuer am Strassenrand. Der Bordstein an dieser Stelle war durch Baumwurzeln angehoben und uneben. Die Frau oeffnete die Tuer und stieg aus. Beim Auftreten auf den unebenen Bordstein knickte sie um und stuerzte schwer.

Der Taxifahrer hatte der Frau nicht beim Aussteigen geholfen, obwohl sie sichtbar gehbehindert war und einen Rollator benutzte. Der Rollator stand zusammengeklappt im Kofferraum. Die Frau lag auf dem Gehweg und konnte sich nicht selbst aufrichten. Passanten riefen den Rettungsdienst.

Im Krankenhaus wurde ein Oberschenkelhalsbruch diagnostiziert. Es folgte eine Operation mit Einsetzen einer Hueftprothese. Die Patientin verbrachte drei Wochen im Krankenhaus und anschliessend vier Wochen in einer Rehabilitationseinrichtung. Ihre Mobilitaet blieb dauerhaft eingeschraenkt.


Schadenhoehe: 22.000 €

  • Operation und Krankenhausaufenthalt: 9.500 €
  • Rehabilitation (4 Wochen): 4.200 €
  • Schmerzensgeld: 6.000 €
  • Hilfsmittel und Anpassungen: 1.800 €
  • Anwaltskosten: 500 €

Versicherungsrelevanz

Die Haftungsfrage ist hier komplex. Der Taxifahrer hat eine Sorgfaltspflicht gegenueber seinen Fahrgaesten, insbesondere gegenueber aelteren oder gehbehinderten Personen. Das Gericht sah eine Mitverantwortung des Taxifahrers, da er der offensichtlich gehbehinderten Frau nicht beim Aussteigen geholfen hatte. Die Kfz-Haftpflicht der Taxiversicherung uebernahm den Grossteil der Kosten. Eine Mitschuld der Geschaedigten wurde mit 20 Prozent angesetzt.


Fazit

Taxifahrer tragen eine besondere Verantwortung gegenueber mobilitaetseingeschraenkten Fahrgaesten. Beim Aussteigen sollte aktiv Hilfe angeboten werden, insbesondere bei unebenen Gehwegen. Die Taxiversicherung schuetzt vor den finanziellen Folgen, doch die Sorgfaltspflicht liegt beim Fahrer. Regeln fuer den Umgang mit aelteren Fahrgaesten sollten Teil jeder Fahrerschulung sein.


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