Falschparker reisst Taxituer auf – 6.500 € Schaden
von FSA24
2026-03-21
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Ein Falschparker oeffnet seine Tuer unachtsam und beschaedigt ein vorbeifahrendes Taxi. Der Taxifahrer muss ausweichen und touchiert ein weiteres Fahrzeug. Schaden: 6.500 €.
Falschparker reisst Taxituer auf – 6.500 € Schaden
In einer engen Einbahnstrasse in Koeln reisst ein Falschparker ploetzlich seine Fahrertuer auf. Der vorbeifahrende Taxifahrer weicht aus und touchiert ein am gegenueberliegenden Strassenrand geparktes Fahrzeug. Der Gesamtschaden an drei Fahrzeugen betraegt 6.500 €.
Was ist passiert?
Der Taxifahrer befuhr eine enge Einbahnstrasse im Belgischen Viertel. Auf beiden Seiten parkten Fahrzeuge, sodass die Durchfahrbreite gerade ausreichte. Ein in zweiter Reihe parkender Lieferwagenfahrer oeffnete ploetzlich seine Fahrertuer, ohne auf den fliessenden Verkehr zu achten.
Der Taxifahrer riss das Lenkrad nach links, um der Tuer auszuweichen. Dabei touchierte er mit der linken Seite ein ordnungsgemaess geparktes Fahrzeug. Die geoeffnete Tuer des Lieferwagens traf gleichzeitig den rechten Aussenspiegel des Taxis und riss ihn ab.
Es entstand ein Dreierschaden: der rechte Aussenspiegel und die rechte Seite des Taxis, die linke Seite des geparkten Pkw und die Tuer des Lieferwagens. Die Polizei stellte die Alleinschuld des Lieferwagenfahrers fest, da er seine Tuer ohne Blick in den Verkehr geoeffnet hatte.
Schadenhoehe: 6.500 €
- Reparatur Taxi (Spiegel und rechte Seite): 2.800 €
- Reparatur geparkter Pkw (linke Seite): 2.200 €
- Reparatur Lieferwagentuer: 900 €
- Nutzungsausfall Taxi (1 Tag): 500 €
- Polizeieinsatz: 100 €
Versicherungsrelevanz
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lieferwagenfahrers muss saemtliche Schaeden regulieren, da er die Alleinschuld traegt. Der Taxiunternehmer kann seinen Fahrzeugschaden und den Nutzungsausfall direkt beim Haftpflichtversicherer des Verursachers geltend machen. Die eigene Taxiversicherung wird nicht belastet. Allerdings kann die Regulierung dauern, sodass der Taxiunternehmer den Schaden zunaechst vorfinanzieren muss. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung als Ergaenzung zur Taxiversicherung hilft, die Ansprueche durchzusetzen.
Fazit
Unachtsam geoeffnete Tueren gehoeren zu den haeufigsten Unfallursachen im Stadtverkehr. Taxifahrer sind besonders betroffen, da sie staendig in engen Strassen unterwegs sind. Defensives Fahren und vorausschauendes Beobachten geparkter Fahrzeuge koennen solche Unfaelle vermeiden. Die Taxiversicherung sollte durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ergaenzt werden, um Schadensersatzansprueche zuegig durchsetzen zu koennen.
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