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Auffahrunfall im Taxi – Fahrgast erleidet Schleudertrauma, 35.000 €

von FSA24


  2026-03-21

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Ein Taxi wird an einer roten Ampel von hinten gerammt. Der Fahrgast erleidet ein schweres Schleudertrauma. Die Schadensumme betraegt 35.000 €.

Auffahrunfall im Taxi – Fahrgast erleidet Schleudertrauma, 35.000 €

Ein Taxi steht an einer roten Ampel in der Innenstadt von Koeln. Ein nachfolgender Pkw bemerkt das stehende Fahrzeug zu spaet und faehrt mit rund 50 km/h auf. Der Fahrgast auf der Rueckbank erleidet ein schweres Schleudertrauma. Der Gesamtschaden belaeuft sich auf 35.000 €.


Was ist passiert?

Es war ein Freitagabend gegen 22 Uhr. Der Taxifahrer hatte gerade einen Geschaeftskunden vom Flughafen abgeholt und war auf dem Weg ins Stadtzentrum. An einer Kreuzung hielt er ordnungsgemaess bei Rot. Der Fahrgast sass auf der Rueckbank und war nicht angeschnallt.

Ein nachfolgender Pkw-Fahrer war abgelenkt und bemerkte das stehende Taxi zu spaet. Er bremste zwar noch, konnte den Aufprall aber nicht mehr verhindern. Der Fahrgast wurde durch den Aufprall nach vorne und zurueck geschleudert. Der Taxifahrer selbst kam mit einem Schrecken davon, doch der Fahrgast klagte sofort ueber starke Nackenschmerzen und Schwindelgefuehle.

Im Krankenhaus wurde ein schweres Schleudertrauma (HWS-Distorsion Grad II) diagnostiziert. Der Fahrgast war drei Wochen arbeitsunfaehig und litt mehrere Monate unter wiederkehrenden Kopfschmerzen und Konzentrationsstoerungen. Am Taxi entstand ein erheblicher Heckschaden, der eine laengere Reparatur erforderte.


Schadenhoehe: 35.000 €

  • Fahrzeugschaden (Heckschaden Taxi): 8.500 €
  • Medizinische Behandlung des Fahrgasts: 6.200 €
  • Physiotherapie und Rehabilitation: 4.800 €
  • Schmerzensgeld Fahrgast: 12.000 €
  • Verdienstausfall Fahrgast: 3.500 €

Versicherungsrelevanz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert die Personenschaeden und den Fahrzeugschaden am Taxi. Da der Fahrgast nicht angeschnallt war, kann eine Mithaftung geprueft werden, die das Schmerzensgeld reduziert. Fuer den Taxiunternehmer entsteht zusaetzlich ein Nutzungsausfall waehrend der Reparaturzeit. Die Taxiversicherung sollte auch eine Insassenunfallversicherung beinhalten, damit Fahrgaeste im Schadenfall schnell eine Direktleistung erhalten.


Fazit

Auffahrunfaelle gehoeren zu den haeufigsten Schaeden im Taxialltag. Selbst wenn der Taxifahrer keine Schuld traegt, koennen die Folgen fuer den Fahrgast erheblich sein. Eine umfassende Taxiversicherung mit Insassenunfallschutz schuetzt sowohl den Fahrgast als auch den Unternehmer vor langwierigen Regulierungsprozessen. Taxifahrer sollten Fahrgaeste stets zum Anschnallen auffordern.


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