Fahrgast im Taxi verletzt – wer haftet und welche Versicherung zahlt?
von FSA24
2026-03-21
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Wird ein Fahrgast im Taxi verletzt, stellt sich sofort die Haftungsfrage. Die Antwort haengt von der Unfallursache, der Schuldfrage und dem Versicherungsschutz ab.
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Fahrgast im Taxi verletzt – wer haftet und welche Versicherung zahlt?
Die Verletzung eines Fahrgasts waehrend einer Taxifahrt ist der Ernstfall, der jeden Taxiunternehmer treffen kann. Die Haftungslage ist komplex und wird durch mehrere Gesetze geregelt. Entscheidend ist, wer den Unfall verursacht hat und welche Versicherungen greifen.
Haftungsgrundlagen
Gefaehrdungshaftung nach StVG
Das Strassenverkehrsgesetz (StVG) sieht in den Paragraphen 7 und 18 eine Gefaehrdungshaftung fuer den Halter und den Fahrer eines Kraftfahrzeugs vor. Das bedeutet: Der Taxiunternehmer haftet fuer Personenschaeden bereits allein aufgrund der Betriebsgefahr des Fahrzeugs – unabhaengig davon, ob ein Verschulden vorliegt.
Eine Befreiung von der Gefaehrdungshaftung ist nur moeglich, wenn der Unfall durch hoehere Gewalt verursacht wurde. Technisches Versagen, Glaette oder Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer genuegen dafuer nicht.
Verschuldenshaftung nach BGB
Zusaetzlich zur Gefaehrdungshaftung kann eine Verschuldenshaftung nach den Paragraphen 823 ff. BGB bestehen. Hat der Taxifahrer den Unfall durch einen Fahrfehler verursacht, haftet er auch nach allgemeinem Deliktsrecht. Die Verschuldenshaftung kann zu hoeheren Anspruechen fuehren, da sie nicht den Haftungshoechstbetraegen des StVG unterliegt.
Vertragliche Haftung
Zwischen dem Taxiunternehmer und dem Fahrgast besteht ein Befoerderungsvertrag. Aus diesem Vertrag ergibt sich eine Schutzpflicht des Unternehmers fuer den Fahrgast. Wird diese Schutzpflicht verletzt – etwa durch ueberhoehtete Geschwindigkeit oder ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug – besteht zusaetzlich eine vertragliche Schadensersatzpflicht.
Wer zahlt im konkreten Fall?
Szenario 1: Der Taxifahrer verursacht den Unfall
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Taxis uebernimmt saemtliche Schaeden des Fahrgasts: Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und gegebenenfalls eine Invaliditaets- oder Hinterbliebenenrente.
Szenario 2: Ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht den Unfall
Hier greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Fahrgast hat Ansprueche gegen den Unfallverursacher. Allerdings haftet der Taxiunternehmer aufgrund der Gefaehrdungshaftung nach StVG mit – er kann lediglich Rueckgriff beim Unfallverursacher nehmen.
Hat das Taxi eine Insassenunfallversicherung, zahlt diese unabhaengig von der Schuldfrage sofort. Das ist fuer den Fahrgast der schnellste Weg zur Entschaedigung.
Szenario 3: Kein Verschulden erkennbar (z. B. Sturz beim Bremsen)
Muss der Taxifahrer scharf bremsen und ein Fahrgast wird dabei verletzt, greift die Gefaehrdungshaftung. Der Taxiunternehmer haftet auch dann, wenn das Bremsmanoever verkehrsrechtlich korrekt war. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden.
Szenario 4: Verletzung beim Ein- oder Aussteigen
Stolpert ein Fahrgast beim Ein- oder Aussteigen und verletzt sich, kommt es auf die Umstaende an. Hat der Fahrer das Taxi an einer ungeeigneten Stelle angehalten (z. B. auf unebenem Untergrund), kann eine Haftung bestehen. Hier kann sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Betriebshaftpflicht einschlaegig sein.
Mitverschulden des Fahrgasts
Das Mitverschulden des Fahrgasts kann den Schadensersatzanspruch mindern. Typische Faelle:
- Der Fahrgast war nicht angeschnallt (Verstoss gegen die Gurtpflicht)
- Der Fahrgast hat waehrend der Fahrt die Tuer geoeffnet
- Der Fahrgast hat den Fahrer abgelenkt oder belaestigt
- Der Fahrgast ist trotz Warnung des Fahrers an einer gefaehrlichen Stelle ausgestiegen
Die Quotelung des Mitverschuldens wird im Einzelfall bestimmt – haeufig im Rahmen eines Vergleichs zwischen den Versicherungen.
Schmerzensgeld und Schadenshoehe
Die Hoehe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzung:
| Verletzung | Schmerzensgeld (Richtwerte) |
|---|---|
| Prellungen, Verstauchungen | 500–3.000 Euro |
| Knochenbrueche | 3.000–20.000 Euro |
| Schwere Wirbelsaeulenverletzung | 20.000–150.000 Euro |
| Querschnittslaehmung | 200.000–400.000 Euro |
Hinzu kommen Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und gegebenenfalls lebenslange Rentenansprueche.
Fazit
Die Haftung des Taxiunternehmers fuer verletzte Fahrgaeste ist weitreichend und geht ueber die reine Verschuldenshaftung hinaus. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme ist unverzichtbar, eine Insassenunfallversicherung dringend empfohlen. Beide zusammen bilden das Fundament einer soliden Taxiversicherung zum Schutz von Fahrgaesten und Unternehmer.
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