Pflichtversicherungen fuer Taxiunternehmer – welche Policen sind vorgeschrieben?
von FSA24
2026-03-21
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Taxiunternehmer muessen mehrere Versicherungen vorweisen, bevor sie den Betrieb aufnehmen duerfen. Neben der Kfz-Haftpflicht gibt es weitere Pflichten, die oft uebersehen werden.
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Pflichtversicherungen fuer Taxiunternehmer – welche Policen sind vorgeschrieben?
Wer ein Taxiunternehmen betreiben will, benoetigt mehr als nur ein Fahrzeug und eine Konzession. Der Gesetzgeber schreibt mehrere Versicherungen vor, ohne die weder die Genehmigung erteilt noch der Betrieb aufrechterhalten werden darf. Dieser Artikel gibt einen vollstaendigen Ueberblick ueber die Pflichtversicherungen und empfohlene Zusatzabsicherungen.
Kfz-Haftpflichtversicherung – die zentrale Pflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) fuer jedes zugelassene Kraftfahrzeug in Deutschland vorgeschrieben – Taxis sind keine Ausnahme. Sie deckt Schaeden ab, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Dazu gehoeren Personenschaeden, Sachschaeden und Vermoegensschaeden.
Fuer Taxis gelten erhoehte Anforderungen an die Deckungssumme, da regelmaessig Fahrgaeste befoerdert werden. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme liegt bei 7,5 Millionen Euro fuer Personenschaeden, 1,22 Millionen Euro fuer Sachschaeden und 50.000 Euro fuer Vermoegensschaeden. In der Praxis empfehlen Experten jedoch eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro, um auch bei Grossschaeden ausreichend abgesichert zu sein.
Ohne gueltige Kfz-Haftpflichtversicherung erhaelt das Taxi keine Zulassung und der Unternehmer keinen Versicherungsnachweis fuer den Konzessionsantrag.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nicht im engeren Sinne gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von den Genehmigungsbehoerden im Rahmen der Zuverlaessigkeitspruefung nach dem Personenbefoerderungsgesetz (PBefG) regelmaessig erwartet. Sie deckt Schaeden ab, die nicht unmittelbar mit dem Fahrbetrieb zusammenhaengen – etwa wenn ein Fahrgast auf dem Betriebsgelaende stolpert oder ein Mitarbeiter bei der Fahrzeugpflege einen Schaden verursacht.
Typische Deckungssummen liegen bei 3 bis 5 Millionen Euro pauschal fuer Personen- und Sachschaeden. Die Praemien sind moderat und stehen in keinem Verhaeltnis zum Haftungsrisiko ohne Versicherung.
Unfallversicherung fuer Unternehmer und Mitarbeiter
Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) besteht eine Pflicht zur Unfallversicherung ueber die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr). Diese gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfaelle und Berufskrankheiten der angestellten Fahrer ab.
Der Unternehmer selbst ist in der Regel nicht automatisch pflichtversichert, kann sich aber freiwillig versichern. Da Taxifahrer einem erhoehten Unfallrisiko ausgesetzt sind – Raubueberfaelle, Verkehrsunfaelle, koerperliche Belastung – ist die freiwillige Versicherung dringend empfohlen.
Weitere empfohlene Versicherungen
Neben den Pflichtversicherungen sollten Taxiunternehmer folgende Policen pruefen:
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung zahlt bei Unfaellen unabhaengig von der Schuldfrage an alle Insassen – Fahrer und Fahrgaeste. Sie schliesst eine wichtige Luecke der Kfz-Haftpflicht und ist ein starkes Qualitaetsmerkmal gegenueber Kunden und Behoerden.
Kaskoversicherung
Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung schuetzt das eigene Fahrzeug. Fuer Taxis im taeglichen Einsatz mit hoher Laufleistung ist die Vollkasko gerade bei neueren Fahrzeugen wirtschaftlich sinnvoll.
Rechtsschutzversicherung
Streitigkeiten mit Fahrgaesten, Behoerden oder Unfallgegnern koennen teuer werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung uebernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
Pflichten nach BOKraft
Die Verordnung ueber den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) stellt zusaetzliche Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit und damit indirekt an den Versicherungsschutz. Regelmaessige Hauptuntersuchungen im Jahresrhythmus, technische Ausstattung und Fahrerqualifikation wirken sich auf die Versicherungsbedingungen und Praemien aus.
Fazit
Die Taxiversicherung umfasst deutlich mehr als nur die Kfz-Haftpflicht. Wer den vollen Versicherungsschutz von Anfang an aufbaut, schuetzt nicht nur Fahrgaeste und Mitarbeiter, sondern auch die eigene wirtschaftliche Existenz. Beim Konzessionsantrag muessen die Versicherungsnachweise lueckenlos vorliegen – andernfalls wird die Genehmigung verweigert. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Makler beraten, der die Anforderungen der Taxibranche kennt und eine passende Taxiversicherung zusammenstellt.
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