Konzessionsantrag fuer Taxis – welcher Versicherungsnachweis wird benoetigt?
von FSA24
2026-03-21
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Ohne Versicherungsnachweis keine Taxikonzession. Welche Dokumente die Behoerde verlangt, welche Deckungssummen erforderlich sind und wie der Antrag ablaeuft.
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Konzessionsantrag fuer Taxis – welcher Versicherungsnachweis wird benoetigt?
Die Genehmigung zum Betrieb eines Taxiunternehmens wird nach dem Personenbefoerderungsgesetz (PBefG) von der zustaendigen Genehmigungsbehoerde erteilt – in der Regel das Ordnungsamt, Strassenverkehrsamt oder die Verkehrsbehoerde der Kommune. Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist der Versicherungsnachweis. Ohne diesen wird die Konzession nicht erteilt.
Rechtsgrundlage
Nach Paragraph 13 Absatz 1 PBefG ist die Genehmigung zu erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfuellt sind. Dazu gehoert neben der persoenlichen Zuverlaessigkeit, der fachlichen Eignung und der finanziellen Leistungsfaehigkeit auch der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Die Anforderungen an die Versicherung ergeben sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). Der Unternehmer muss nachweisen, dass fuer jedes Fahrzeug, das im Taxiverkehr eingesetzt werden soll, eine gueltige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Welche Dokumente werden benoetigt?
Elektronische Versicherungsbestaetigung (eVB-Nummer)
Die eVB-Nummer ist der digitale Nachweis des Versicherungsschutzes. Sie wird vom Versicherer ausgestellt und bei der Zulassungsstelle vorgelegt. Die Behoerde kann ueber die eVB-Nummer den Versicherungsschutz online pruefen.
Fuer den Konzessionsantrag reicht die eVB-Nummer allein oft nicht aus. Die Genehmigungsbehoerde verlangt haeufig zusaetzlich eine schriftliche Versicherungsbestaetigung.
Versicherungsbestaetigung des Versicherers
Ein formelles Schreiben des Versicherers, das folgende Angaben enthaelt:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Bezeichnung des versicherten Fahrzeugs (Fahrzeugidentifikationsnummer oder Kennzeichen)
- Art der Versicherung (Kfz-Haftpflicht fuer gewerbliche Personenbefoerderung)
- Deckungssummen (Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden)
- Versicherungsbeginn und gegebenenfalls Laufzeit
- Versicherungsscheinnummer
Nachweis der Betriebshaftpflicht
Manche Behoerden verlangen zusaetzlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Dieser wird als Versicherungsschein oder als Bestaetigung des Versicherers vorgelegt.
Anforderungen an die Deckungssumme
Die Genehmigungsbehoerde prueft, ob die Deckungssumme den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht:
| Schadensart | Mindestdeckungssumme |
|---|---|
| Personenschaeden | 7,5 Millionen Euro |
| Sachschaeden | 1,22 Millionen Euro |
| Vermoegensschaeden | 50.000 Euro |
Viele Behoerden empfehlen ausdruecklich eine hoehere Deckungssumme. Eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro wird als Best Practice angesehen und kann die Genehmigung beschleunigen.
Ablauf des Konzessionsantrags
Schritt 1: Versicherung abschliessen
Noch vor dem Konzessionsantrag muss die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Da viele Standardversicherer keine Taxis versichern, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Makler.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Neben dem Versicherungsnachweis benoetigen Sie:
- Fuehrungszeugnis (nicht aelter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Pruefung)
- Finanzielle Leistungsfaehigkeit (Eigenkapitalnachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts)
- Fahrzeugschein oder Kaufvertrag
Schritt 3: Antrag einreichen
Der Antrag wird bei der zustaendigen Behoerde eingereicht. Die Bearbeitungsdauer betraegt je nach Kommune 4 bis 12 Wochen.
Schritt 4: Genehmigungsbescheid
Nach positiver Pruefung erhalten Sie den Genehmigungsbescheid. Erst danach darf das Fahrzeug als Taxi zugelassen und im Taxiverkehr eingesetzt werden.
Aenderungen waehrend der Konzessionslaufzeit
Aendert sich der Versicherungsschutz waehrend der Konzessionslaufzeit – etwa durch Wechsel des Versicherers, Aenderung der Deckungssumme oder Kuendigung der Versicherung – muss dies der Genehmigungsbehoerde unverzueglich mitgeteilt werden. Ein Erlöschen des Versicherungsschutzes kann zum Widerruf der Konzession fuehren.
Haeufige Probleme bei der Antragstellung
- Versicherer ablehnung: Nicht jeder Versicherer versichert Taxis. Planen Sie genuegend Vorlaufzeit ein.
- Unzureichende Deckungssumme: Die Mindestdeckung kann die Behoerde zwar akzeptieren, aber eine hoehere Deckung beschleunigt die Genehmigung.
- Fehlende Betriebshaftpflicht: Manche Behoerden verlangen sie, andere nicht. Klaren Sie dies vorab.
- Abgelaufene Dokumente: Fuehrungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigung duerfen nicht aelter als 3 Monate sein.
Fazit
Der Versicherungsnachweis ist eine zwingende Voraussetzung fuer die Taxikonzession. Wer den Antrag sorgfaeltig vorbereitet und mit einem spezialisierten Makler zusammenarbeitet, vermeidet Verzoegerungen und Ablehnungen. Die Taxiversicherung muss von Anfang an stimmen – sie ist das Fundament des gesamten Genehmigungsverfahrens.
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