Welche Deckungssumme braucht ein Taxi bei der Haftpflichtversicherung?
von FSA24
2026-03-21
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Die gesetzliche Mindestdeckung reicht im Ernstfall oft nicht aus. Warum eine hoehere Deckungssumme fuer Taxis sinnvoll ist und welche Summen Experten empfehlen.
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Welche Deckungssumme braucht ein Taxi bei der Haftpflichtversicherung?
Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt, bis zu welchem Betrag der Versicherer im Schadenfall zahlt. Fuer Taxis ist diese Frage besonders relevant, da regelmaessig Fahrgaeste befoerdert werden und ein einziger schwerer Unfall Millionenforderungen nach sich ziehen kann.
Gesetzliche Mindestdeckungssummen
Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) in Verbindung mit der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) schreibt folgende Mindestdeckungssummen vor:
| Schadensart | Mindestdeckungssumme |
|---|---|
| Personenschaeden | 7,5 Millionen Euro |
| Sachschaeden | 1,22 Millionen Euro |
| Reine Vermoegensschaeden | 50.000 Euro |
Diese Mindestdeckungssummen gelten fuer alle Kraftfahrzeuge – also auch fuer Taxis. Sie stellen das gesetzliche Minimum dar und koennen vertraglich erhoehlich werden.
Warum die Mindestdeckung nicht ausreicht
Ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaeden kann die gesetzliche Mindestdeckung schnell uebersteigen. Folgende Szenarien verdeutlichen das Risiko:
Schwere Verletzung eines Fahrgasts
Ein Fahrgast erleidet bei einem verschuldeten Unfall eine Querschnittslaehmung. Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Schmerzensgeld: 200.000–400.000 Euro
- Verdienstausfall (lebenslang): 500.000–2.000.000 Euro
- Pflege- und Umbaukosten: 500.000–1.500.000 Euro
- Heilbehandlungskosten: 200.000–500.000 Euro
Gesamtschaden: 1,5 bis 4,5 Millionen Euro – fuer einen einzigen Geschaedigten.
Unfall mit mehreren Verletzten
Befinden sich zwei oder drei Fahrgaeste im Taxi und werden alle schwer verletzt, potenziert sich der Schaden. Bei mehreren Schwerverletzten kann die Gesamtforderung 10 Millionen Euro und mehr betragen.
Folgeschaeden
Zu den direkten Kosten kommen Vermoegensschaeden hinzu: Wenn der verletzte Fahrgast ein Unternehmer ist und sein Betrieb durch die Verletzung Umsatzeinbussen erleidet, steigen die Forderungen weiter.
Empfohlene Deckungssummen fuer Taxis
Versicherungsexperten und Branchenverbaende empfehlen fuer Taxis eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Diese pauschale Deckungssumme bedeutet, dass der Gesamtbetrag fuer alle Schadensarten (Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden) zur Verfuegung steht – mit einer Einzelbegrenzung pro geschaedigte Person von typischerweise 15 Millionen Euro.
Die Mehrkosten fuer eine erhoehte Deckungssumme sind ueberraschend gering. Der Unterschied zwischen der Mindestdeckung und 100 Millionen Euro pauschaler Deckungssumme betraegt oft nur 50 bis 150 Euro pro Jahr – ein vernachlaessigbarer Betrag angesichts des massiv erhoehten Schutzes.
Unterdeckung – die unterschaetzte Gefahr
Reicht die Deckungssumme im Schadenfall nicht aus, haftet der Taxiunternehmer persoenlich fuer den Differenzbetrag. Das bedeutet:
- Zugriff auf Privatvermoegen
- Pfaendung von Geschaeftseinnahmen
- Im schlimmsten Fall: Privatinsolvenz
Eine Unterdeckung gefaehrdet also nicht nur das Unternehmen, sondern die gesamte wirtschaftliche Existenz des Taxiunternehmers.
Deckungssumme und Konzessionsantrag
Die Genehmigungsbehoerde prueft im Rahmen des Konzessionsantrags, ob der Versicherungsschutz ausreichend ist. Obwohl die gesetzliche Mindestdeckung formal genuegt, bewerten manche Behoerden eine erhoehte Deckungssumme positiv bei der Zuverlaessigkeitspruefung.
Fazit
Fuer Taxiunternehmer ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal die sinnvollste Wahl. Die Mehrkosten gegenueber der Mindestdeckung sind minimal, der Schutz im Ernstfall jedoch um ein Vielfaches hoeher. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler ueber die optimale Deckungssumme Ihrer Taxiversicherung – es ist eine der wichtigsten Entscheidungen fuer Ihr Unternehmen.
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